AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Weg-und-Hin

  1. Allgemeine Bestimmungen
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden („Kunde“ oder „Du“) und Frau Maike Schößler, Pienersallee 46, 48161 Münster, sowie Jessica Dahlkötter, Am Roggenkamp 218, 48165 Münster, („Weg-und-Hin“ oder „wir“) zustande kommenden Vertrages, soweit im Einzelfall nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung (Textform genügt) getroffen wird
  • Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  • Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen oder ähnliche Erklärungen), sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  • Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

II. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Vertragsdurchführung

  1. Wir bieten Yoga Retreats (ein- oder mehrtägig) für Familien und Frauen an. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden und ist auch nicht geschuldet.
  • Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Vorstehendes gilt für angebotsbegleitende Unterlagen entsprechend.
  • Die Buchung eines Angebots erfolgt per E-Mail über die Homepage http://weg-und-hin.de/. Der Kunde wählt den jeweiligen Button für die Anmeldung und wird sodann automatisch zur E-Mail-Adresse von Weg-und-Hin weitergeleitet. An die Abgabe seines rechtsverbindlichen Angebots ist der Kunde sieben Werktage gebunden.
  • Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt mit der Übermittlung einer Bestätigung durch Weg-und-Hin zustande.
  • Sämtliche Informationen bezüglich der Inhalte, Preise, Termine etc. des jeweiligen Retreats lassen sich aus den Beschreibungen unter http://weg-und-hin.de entnehmen.
  • Sämtliche Leistungen werden unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen des Kunden sowie unter Beachtung bekannter gesundheitliche Aspekte erbracht.
  • Sofern ein Retreat aus Gründen, die wir zu vertreten habe, nicht stattfinden kann, wird ein Ersatztermin angeboten. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Gebühr anteilig erstattet.
  • Der Kunde hat uns über bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft mit der Anmeldung bzw. sobald möglich, zu informieren. Im Kurs erfolgen dann Hinweise bei den entsprechenden Übungen, ob die Übung überhaupt oder nur in Abwandlung erfolgen darf. Diese Hinweise sind für den Kunden verbindlich.
  • Bei ernsthaften Erkrankungen ist die Teilnahme grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Genehmigung des behandelnden Arztes möglich. Der Kursleiter entscheidet über die Teilnahme und ist berechtigt, sich ein Attest eines Arztes vorlegen zu lassen, dass die Teilnahme an dem Kurs unbedenklich möglich ist.
  1. Gibt es mehr Interessenten als Plätze, werden die Plätze nach chronologischer Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben.

III. Leistungsänderungen

  1. Wir behalten uns bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände (z.B. Krankheit) geringfügige Leistungsänderungen vor, sofern es sich um unwesentliche Leistungsänderungen handelt – wie z.B. die Kursplanänderung oder die Änderung des Lehrpersonals­­­ –, und sie dem Kunden gegenüber zumutbar sind.
  • Der Kunde wird über solche Leistungsänderungen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS) informiert. Der Hinweis erfolgt unverzüglich ab Kenntnis des Änderungsgrundes.
  • Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Dienstleistung, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung gesetzten angemessenen Frist

i.) die Änderung anzunehmen oder

ii) unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten.

Es steht im Belieben des Kunden auf die Änderungsmitteilung zu reagieren und eines der genannten Rechte auszuüben. Reagiert der Kunde uns gegenüber nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

  • Im Fall der ersatzlosen Absage des Retreats werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet.

IV. Rücktritt; Nichtteilnahme; Mindestteilnehmerzahl

  1. Sofern Du vom Vertrag zurücktrittst, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt:
  1. bis 60 Tage vor Retreatbeginn EUR 20,00.
  2. bis 14 Tage vor Retreatbeginn 50 % des Rechnungsbetrags.
  3. ab 14 Tage vor Retreatbeginn 100% des Rechnungsbetrags.
  • Im Falle eines Abbruchs, des Versäumnisses oder anderweitiger Nichtteilnahme an einem gebuchten und bereits bezahlten Kursangebot besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder Teilen davon.
  • Bei Nichterreichung der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl, sind wir berechtigt, jederzeit vor Beginn der Ausführung der Dienstleistung vom Vertrag zurückzutreten, ohne entschädigungspflichtig zu sein.

V. Bezahlung

  1. Der Kunde verpflichtet sich zur Entrichtung der individuell anfallenden Teilnahmegebühr („Teilnahmegebühr“) des von ihm gewählten Retreats. Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Teilnahmegebühr (Gesamtbetrag) kann der Kunde unter http://weg-und-hin.de/ bei den jeweiligen Kursangeboten bzw. mit der Anmeldebestätigung verbundenen Rechnung ersehen.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
  • Der Kunde darf sein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.
  • Bei unvorhergesehenen Hindernissen oder Zusatzkosten bei der Erbringung der Dienstleistungen bemühen wir uns, den Kunden zu informieren; wir sind zudem berechtigt, den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sind wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen teilweise oder vollständig an der Durchführung der Dienstleistungen gehindert dürfen wir die Zahlung folgender Positionen vom Kunden verlangen:
  1. den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähigen Kosten, welche uns entstanden sind; und
  2. den Teil der vereinbarten Vergütung, der dem bereits erbrachten Teil der Dienstleistungen entspricht.


VI. Haftung

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen und etwaiger daraus resultierender Gesundheitsschäden haften wir nicht. Für eine ausreichende Versicherung trägt der Kunde selbst Sorge.
  • Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, unabhängig davon ob vertraglicher oder vorvertraglicher Art, und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  • Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  • Die sich aus Vorstehendem ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei einer Pflichtverletzung durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, z.B. Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • Der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) bleibt unberührt.
  • Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Erbringung der Dienstleistung, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
  • Durch diesen Vertrag wird gegenüber Minderjährigen keine Aufsichtspflicht seitens Weg-und-Hin oder von Weg-und-Hin eingesetztem Lehrpersonal begründet, sofern eine dem Teilnehmer gegenüber erziehungsberechtigte oder sonstige aufsichtspflichtige Person während des jeweiligen Kurses anwesend ist.

VII. Höhere Gewalt

Sollten wir ganz oder teilweise aus schwerwiegenden Gründen, die unvorhersehbar sind und außerhalb unserer Kontrolle liegen („Höhere Gewalt“), wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe oder Epidemien und Pandemien, daran gehindert werden, unsere Verpflichtungen nach dem Vertrag zu erfüllen, so werden wir von unserer Leistungspflicht befreit und tragen keine Verantwortung für die teilweise oder vollständige Nichterbringung der vertraglichen Verpflichtungen.

VIII. Schriftform; Angwendbares Recht; Erfüllungsort

  1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden zwischen dem Kunden und uns werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  • Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich deutsches Sachrecht.
  • Sofern rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, Münster.

IX. Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung dieser AGB aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Regelung nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein sollte, werden die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt die Regelung, die der Kunde und wir bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten und den gesetzlichen Regelungen entspricht. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesen Bedingungen.

Münster, den 22. Dezember 2023